Wie können wir helfen?

Was tun, wenn es Schäden gibt, mein Fahrzeug eine Panne hat oder ich einen Unfall habe?

Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist es wichtig, dass alle in Sicherheit sind. Wenn jemand verletzt ist, entweder in Ihrem Fahrzeug oder jemand anderes, der am Unfall beteiligt ist, sollten Sie sofort die örtlichen Notdienste rufen (112 in Island). Wenn möglich, fahren Sie zur Seite, schalten Sie Ihre Warnblinkanlage ein und bringen Sie alle in Sicherheit. Sie können dann:

  1. Die Daten der anderen Parteien sammeln, einschließlich ihrer:
  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Führerscheinnummer
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Name ihrer Versicherung
  1. Die Polizei kontaktieren, um den Vorfall zu melden und Beweise für Ihren Anspruch zu sammeln.

  2. Fotos von den Schäden machen.

  3. Ihr Mietwagenunternehmen kontaktieren, um den Vorfall zu melden. Sie finden deren Nummer auf Ihrem unterschriebenen Mietvertrag. Diese werden Sie über die Prozesse wie Fahrzeugrückholung oder Ersatz, Pannenhilfe und, je nach Reiseland, die möglicherweise anfallenden Gebühren informieren.

  4. Nachdem Sie die Anweisungen des Mietwagenunternehmens befolgt haben, wenn Ihr Mietverhältnis abgeschlossen ist und die endgültigen Gebühren vom Mietwagenunternehmen beglichen sind, reichen Sie eine Anspruchsanmeldung bei unseren Partnern unter Rentalcover.com/claim ein.

Bitte organisieren Sie keine eigene Bergung oder Reparatur ohne das Wissen des Mietwagenunternehmens, da dies deren Mietbedingungen ungültig machen kann. Angemessene Gebühren für Abschleppen und Fahrzeugverlagerung sind abgedeckt, jedoch sind "Out-of-Pocket"-Kosten wie Unterkunft oder Telefonate leider nicht abgedeckt.

Wenn Sie Ihre Miete abschließen

In der Regel zahlen Sie dem Mietwagenunternehmen den Schaden und stellen einen Erstattungsantrag bei uns. Bitte bitten Sie das Mietwagenunternehmen auch, Ihnen die Bedingungen bereitzustellen, die gelten, wenn ein Mieter als "nicht schuldig" eingestuft wird. Diese werden während des Anspruchsprozesses angefordert.